Mischna
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Mesorat%20hashas zu Beitzah 5:2

כֹּל שֶׁחַיָּבִין עָלָיו מִשּׁוּם שְׁבוּת, מִשּׁוּם רְשׁוּת, מִשּׁוּם מִצְוָה, בְּשַׁבָּת, חַיָּבִין עָלָיו בְּיוֹם טוֹב. וְאֵלּוּ הֵן מִשּׁוּם שְׁבוּת, לֹא עוֹלִין בָּאִילָן, וְלֹא רוֹכְבִין עַל גַּבֵּי בְהֵמָה, וְלֹא שָׁטִין עַל פְּנֵי הַמַּיִם, וְלֹא מְטַפְּחִין, וְלֹא מְסַפְּקִין, וְלֹא מְרַקְּדִין. וְאֵלּוּ הֵן מִשּׁוּם רְשׁוּת, לֹא דָנִין, וְלֹא מְקַדְּשִׁין, וְלֹא חוֹלְצִין, וְלֹא מְיַבְּמִין. וְאֵלּוּ הֵן מִשּׁוּם מִצְוָה, לֹא מַקְדִּישִׁין, וְלֹא מַעֲרִיכִין, וְלֹא מַחֲרִימִין, וְלֹא מַגְבִּיהִין תְּרוּמָה וּמַעֲשֵׂר. כָּל אֵלּוּ בְּיוֹם טוֹב אָמְרוּ, קַל וָחֹמֶר בְּשַׁבָּת. אֵין בֵּין יוֹם טוֹב לְשַׁבָּת אֶלָּא אֹכֶל נֶפֶשׁ בִּלְבָד:

Was auch immer man aufgrund von Shvuth ("Ruhe") haftet [dh was auch immer die Weisen aufgrund von Shvuth verboten haben, am Schabbat zu handeln] oder Reshuth (eine erlaubte Aktivität) [wo es "etwas" von einer Mizwa gibt , aber keine bestimmte Mizwa, so dass es den Anschein von "Reshuth" hat (und was von den Schriftgelehrten verboten ist)] oder Mizwa [dh wo es eine bestimmte Mizwa gibt, die die Rabbiner jedoch am Schabbat verboten haben], ( Was auch immer man wegen shvuth haftet), man haftet für [dh er darf es nicht tun] auf yom tov. Shvuth: [jene Dinge, von denen die Weisen einen aufforderten, sich "auszuruhen", und bei denen es keine Mizwa gibt]: Man darf nicht auf einen Baum klettern [ein Dekret, damit er nicht reißt (etwas davon)] und eins darf nicht auf einem Tier reiten [ein Dekret, damit er nicht einen Weinstock schneidet, um es zu führen], und man darf nicht schwimmen [ein Dekret, damit er nicht "eine Schwimmerflasche" macht], und man darf nicht [in die Hand klatschen zur Hand], und man darf nicht [Hand zum Oberschenkel] schlagen, und man darf nicht tanzen, [alle Dekrete, damit man keine Musikinstrumente herstellt]. Reshuth: Man darf keine (halachische) Entscheidung treffen. [Manchmal ist dies (vollständig) reshuth, wie wenn es eine höhere Autorität in der Stadt gibt, in welchem ​​Fall es nicht seine Pflicht ist (ein geringerer Weiser), zu regieren.], Und man darf nicht verloben. [Manchmal ist es keine eindeutige Mizwa, sondern eine Reshuth, wie wenn man eine Frau und Kinder hat.] Und man darf weder Chalitzah noch Yibum durchführen. [Wenn man einen älteren Bruder hat, ist dies auch eine Reshuth, da es eine Mizwa für den ältesten Bruder ist, Yibum auszuführen. Der Grund für all dies—ein Dekret, damit er nicht schreibt.] Mizwa: Man darf nicht (dem Tempel) widmen, und man darf nicht beurteilen, [z. B. "Der Wert dieses Mannes liegt bei mir" (um dem Tempel zu geben), und er gibt je nach Alter, wie im Abschnitt über Einschätzungen (3. Mose 27: 1-8) erläutert], und man darf keine Andachten (Charamin) machen [z. B. "Dieses Tier ist ergeben". Unqualifizierte Andachten dienen der Tempelpflege. Die Rabbiner verboten all dies (auf yom tov), ​​weil sie dem Kaufen und Verkaufen ähnlich sind, etwas, das von seiner Domäne zu der von hekdesh (dem Tempel) übergeht], und man darf terumah und ma'aser (auf yom tov) nicht trennen. [sogar um es dem Cohein an diesem Tag zu geben, wo es offensichtlich ist, dass er sie für die Festfreude des Cohein trennt—dennoch ist es verboten, denn er "bessert" damit (das Erzeugnis) aus. Dies, mit dem, was am Tag zuvor Tevel war (vorbehaltlich des Zehnten), aber mit dem, was heute Tevel geworden war, wie Teig, von dem Challah genommen werden muss, trennt er es auf Jom Tov und gibt es dem Cohein.] All of diese wurden in Bezug auf yom tov angegeben—a fortiori in Bezug auf den Schabbat. Es gibt keinen Unterschied zwischen yom tov und Shabbath, sondern nur Essen (Zubereitung) (am Shabbath verboten, aber auf yom tov erlaubt). [Diese anonyme Mischna entspricht Beth Shammai, die sagt (1: 5): "Weder a Moll, weder ein Lulav noch eine Thora-Schriftrolle dürfen gemeinfrei ausgeführt werden (auf yom tov), ​​"nur das, was zum Essen notwendig ist, ist erlaubt worden. Aber wir regieren in Übereinstimmung mit Beth Hillel, die sagt, dass das Tragen zu Esszwecken erlaubt war, aber auch zu anderen Zwecken. (Ein weiterer Unterschied ist das Fallenlassen von Früchten durch die Öffnung (5: 1), was am Schabbat verboten und auf Jom Tov erlaubt ist.)]

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